Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das
Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 in wichtigen Teilen
verfassungswidrig ist: Es regelt die Emissionsreduktion ab 2031 nicht
ausreichend und überträgt einen zu großen Anteil der Verantwortung für die
Reduktion von Treibhausgasen auf zukünftige Generationen. Damit gibt das
Gericht den jungen Kläger*innen teilweise recht und verpflichtet die
Bundesregierung, das Gesetz anzupassen. Die Regierung ist dem mit einer
Neufassung des Klimaschutzgesetzes im Juni 2021 nachgekommen.
Was bedeutet das Urteil für die Klimapolitik – auf Bundesebene und in der
Kommune? Was beinhaltet die Neufassung des Klimaschutzgesetzes? Erfüllt
diese Neufassung die Anforderungen, die sich aus dem Urteil ergeben? Und
inwiefern kann das Urteil dazu beitragen, Klimaschutz effektiver und
gerechter zu gestalten?
Nach einem kurzen Einführungsvortrag zum Inhalt der Verfassungsbeschwerde und des Urteils diskutieren:
- Dr. Julia Verlinden (Sprecherin für Energiepolitik der Grünen Fraktion im Bundestag)
- Dr. Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt und Vertreter der Verfassungsbeschwerde Neubauer u.a.)
- Petra Kruse-Runge (Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag Lüneburg)
- Linus Steinmetz (Kläger der Verfassungsbeschwerde Steinmetz u.a.).
Die Moderation übernimmt unsere Kandidatin für den Stadtrat Kalina Magdzinska.
Der Eintritt ist frei und die geltenden Hygienebestimmungen werden beachtet.
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