Bebauungsplan Nr. 47 „Adendorf Ost“

B-Plan 47 „Adendorf Ost“

Der B-Plan „Adendorf Ost“ war ein weiteres wichtiges Thema bei der Gemeinderatssitzung am 1. September 2022.

Die Grüne Fraktion setzt sich bereits seit 15 Jahren für die Erstellung von B-Plänen für bestehende Wohngebiete ein. Nun waren wir endlich soweit, den 3. Plan zu beschließen und mussten ihn leider ablehnen. 

Für uns GRÜNE gibt es wesentliche Inhalte in diesem B-Plan, denen wir nicht zustimmen konnten:

Das sind insbesondere die Festsetzungen mit nur 350 m² für eine Wohneinheit und 150 m² für eine weitere Wohneinheit, wenn diese untergeordnet ist.

Was dies bedeuten kann, sieht man an der bereits vorliegenden Bauvoranfrage für ein Doppelhaus mit insgesamt 4 WE und einer entsprechend notwendigen Parkplatzanzahl!

Um eine so hohe Verdichtung trotz der relativ niedrigen GRZ I (mögliche Versiegelung für Wohngebäude und Terrassen) realisieren zu können, wurde die GRZ II (mögliche Versiegelung für Nebenanlagen wie Garagen, Carports, Wege, Zufahrten usw.) deutlich heraufgesetzt. 

Die durch diese Festsetzungen möglichen Versiegelungen mit den künftig entstehenden Problemen bei starker Hitze, Trockenheit und Starkregenereignissen wurden außer Acht gelassen.

Auf zusammenhängende Grünflächen in den hinteren Grundstücksbereichen wurde in dem B-Plan in großen Teilen gänzlich verzichtet. Dabei dienen zusammenhängende Grünflächen nicht nur als Ruhezonen für Anwohner:innen, sondern haben auch positiven Einfluss auf das Mikroklima (Kaltluftentstehung). Diese Grünflächen sind sinnvoll für den Naturhaushalt.

Es ist richtig, dass ohne diesen B-Plan noch größere Gebäude möglich wären. Positiv ist auch, dass die Eichen am Eichkamp auf unseren Antrag hin nun besser geschützt sind als mit der Baumschutzsatzung.

Aber wir GRÜNE begnügen uns nicht mit leichter Schadensbegrenzung, sondern wollen eine ökologische und intelligente Bauleitplanung. Wir favorisieren eine maßvolle Innenverdichtung, und dabei ist auf die Interessen der bereits ansässigen Anwohner:innen und die Abwägung der Belange des Natur- und Umweltschutzes Rücksicht zu nehmen.