Die Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) war in unserem Wahlprogramm ein wichtiges Thema. Damals haben wir eine vollständige Abschaffung aus finanziellen Gründen nicht befürwortet und stattdessen eine gerechtere Verteilung der Beiträge gefordert – insbesondere eine deutliche Entlastung der Anlieger:innen an stark frequentierten Hauptverkehrsstraßen.
Diese Einschätzung beruhte auf den Informationen, die uns zum damaligen Zeitpunkt vorlagen. Wir gingen davon aus, dass eine Finanzierung der notwendigen Straßensanierungen über eine höhere Grundsteuer erhebliche finanzielle Nachteile für die Gemeinde Adendorf mit sich bringen könnte. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Annahme, dass ein erheblicher Anteil zusätzlicher Grundsteuereinnahmen über die Kreisumlage abgeführt werden müsste.
Neue Informationen verändern unsere Bewertung
Inzwischen liegen uns konkretere Informationen vor, die zu einer Neubewertung führen.
Auf Nachfrage beim Landkreis wurde uns erläutert, dass für die Berechnung der relevanten Umlage nicht einfach ein fester Prozentsatz auf jede zusätzliche Grundsteuereinnahme angewendet wird. Entscheidend ist vielmehr der vom Land jährlich festgelegte mittlere Hebesatz. Für das Jahr 2026 beträgt dieser 387 %.
Der Hebesatz der Gemeinde Adendorf liegt bereits seit 2023 bei 439 % – und damit deutlich über dem mittleren Hebesatz.
Das bedeutet: Zusätzliche Grundsteuereinnahmen, die sich aus einem Hebesatz oberhalb des maßgeblichen mittleren Hebesatzes ergeben, werden nicht in gleicher Weise durch die Kreisumlage belastet, wie wir dies aufgrund unserer bisherigen Informationen angenommen hatten.
Damit stellt sich die finanzielle Situation bei einer möglichen Abschaffung der STRABS anders dar, als wir sie in unserem Wahlprogramm bewertet haben.
Wie kam es zu unserer bisherigen Einschätzung?
Uns ist wichtig, offen darzustellen, warum wir damals zu einer anderen Schlussfolgerung gekommen sind.
Die bisher genannte Größenordnung einer Abführung von rund 54,5 % haben wir nicht selbst entwickelt. Sie beruhte auf Informationen und Auskünften, die wir in Beratungen der Fachausschüsse sowie durch konkrete Nachfragen erhalten hatten.
Auch in der von der Verwaltung einberufenen Arbeitsgemeinschaft Finanzen wurden verschiedene Möglichkeiten der zukünftigen Finanzierung des Straßenausbaus diskutiert. Dabei wurde die Frage einer erheblichen Abführung zusätzlicher Steuereinnahmen an den Landkreis angesprochen. Eine entsprechende Aussage wurde weder vom Kämmerer noch von der anwesenden Kommunalaufsicht ausdrücklich korrigiert oder dementiert.
Vor diesem Hintergrund war es für uns nachvollziehbar, diese Information bei der politischen Bewertung der STRABS zu berücksichtigen.
Die nun erfolgte konkrete Auskunft zum mittleren Hebesatz zeigt jedoch, dass die Zusammenhänge differenzierter betrachtet werden müssen.
Unsere Konsequenz: Wir befürworten nun die Abschaffung der STRABS
Politik bedeutet, Entscheidungen zu überprüfen, wenn sich die Faktenlage verändert oder neue Informationen vorliegen. Genau das tun wir jetzt.
Unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse kommen wir zu einer anderen Bewertung als noch bei der Erstellung unseres Wahlprogramms: Wir befürworten nun die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in Adendorf.
Unser damaliger zentraler Einwand gegen eine Abschaffung war die Befürchtung, dass die Finanzierung über die Grundsteuer zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Gemeinde führen könnte. Wenn diese Annahme in dieser Form nicht zutrifft, entfällt ein wesentlicher Grund für unsere damalige Position.
Gleichzeitig bleibt unsere grundsätzliche Kritik an der STRABS bestehen. Es ist aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn einzelne Grundstückseigentümer:innen für die Erneuerung einer Straße erhebliche Beiträge aufbringen müssen, obwohl diese Straße von der gesamten Bevölkerung, von Besucher:innen und von zahlreichen Dienstleistern genutzt wird.
Eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist eine öffentliche Aufgabe. Die Kosten dafür sollten deshalb grundsätzlich solidarisch von der Allgemeinheit getragen werden.
Transparenz statt Festhalten an alten Positionen
Wir wollen mit dieser Korrektur bewusst transparent umgehen. Unser Wahlprogramm hat den damaligen Kenntnisstand wiedergegeben. Neue Erkenntnisse haben zu einer veränderten Bewertung geführt. Das halten wir nicht für einen Widerspruch, sondern für verantwortungsvolle Politik.
Wer politische Entscheidungen trifft, muss bereit sein, Annahmen zu überprüfen und Konsequenzen zu ziehen, wenn sich die tatsächlichen finanziellen Rahmenbedingungen anders darstellen als zunächst angenommen.
Für uns GRÜNE bedeutet das: Die STRABS ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn eine Abschaffung finanziell verantwortbar umgesetzt werden kann, gibt es keinen überzeugenden Grund, weiterhin einzelne Anlieger:innen mit hohen Beiträgen für den Straßenausbau zu belasten.
Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung in Adendorf abgeschafft wird – und gleichzeitig ein tragfähiges, langfristig finanzierbares Konzept für die Unterhaltung und Erneuerung unserer Straßen entsteht.